Lime-CRM-Abonnement (SAAS)
1. Einführung
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Services durch den Kunden und die Bereitstellung der Services durch die Lime Technologies Germany GmbH („Lime“). Die vorliegenden AGB begründen einen Anhang zu dem von Lime und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Der Kunde erwirbt den Zugang zu den Services direkt von Lime. Es gelten die AGB, unabhängig davon, ob die Services kostenfrei oder gebührenpflichtig bereitgestellt werden.
1.2 Die Services werden als „Software as a Service“ bereitgestellt, wobei der Kunde durch den vorliegenden Vertrag ein Abonnement der Services erwirbt, die online zur Verfügung gestellt werden. Durch den Vertragsabschluss ist der Kunde berechtigt, ab dem Bereitstellungstermin auf die Services durch deren Abonnement zuzugreifen und diese in der vertraglich vorgegebenen Art und Weise zu nutzen. Sämtliche Aspekte der Services werden durch den Vertrag geregelt, einschließlich zu einem Zeitpunkt nach dem Bereitstellungstermin hinzugefügter, erworbener oder genutzter Elemente.
1.3 Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.
2. Begriffsbestimmungen
Neben den im Vertragstext definierten Begriffen gelten für die folgenden Begriffe nachstehende Bedeutungen.
2.1 Abonnementsgebühr: Vertragsgemäße, wiederkehrende Gebühren, die von Lime für das Abonnement der Services durch den Kunden berechnet werden.
2.2 Benutzer:Eine physische Person, in der Regel Beschäftigte des Unternehmens des Kunden, der der Kunde die Nutzung der Services für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden gestattet.
2.3 Vertrag: Der Vertrag zwischen Lime und dem Kunden für die Bereitstellung der Services, die vorliegenden AGB und Anhänge zum Vertrag.
2.4 Dokumentation: Jegliche Dokumentation, einschließlich Handbüchern, Gebrauchsanleitungen oder andere schriftliche Beschreibungen in elektronischer oder sonstiger Form, wie die Services eingerichtet werden und genutzt werden sollten.
2.5 Kunde:Der für die vertragsgemäßen Services zahlende Kunde.
2.6 Anpassungen: Kundenspezifische Anpassungen der Services, für die der Kunde keine separate Lizenz erworben hat; ausführlichere Beschreibung im Vertrag. Anpassungen sind keine Standardprodukte.
2.7 Kundendaten:Sämtliche vom Kunden vorgehaltenen Daten und Informationen, die während der Nutzung der Services durch den Kunden an oder von den Services zum Zwecke der Verarbeitung durch die Services übertragen werden.
2.8 Bereitstellungstermin: Das Datum, ab dem die Services vertragsgemäß bereitgestellt werden, indem Lime dem Kunden den Zugriff auf die Services wie im Vertrag angegeben bereitstellt, ohne dass eine besondere Genehmigung seitens des Kunden erforderlich ist.
2.9 Lime-Administrator: Die Person(en) im Unternehmen des Kunden, die für die alltägliche Administration der Services zuständig ist/sind.
2.10 Mitteilungen: Mitteilungen und Informationen über die Services, z. B. Informationen zu Serviceunterbrechungen, neuen Versionen, sonstige Informationen zu Software-, Support-, Preisänderungen oder zu Änderungen der AGB.
2.11 Standardprodukte: Die dem Kunden durch Lime vertragsgemäß bereitgestellte Software, einschließlich teilweise oder vollständig integrierter Zusatzservices. Der Kunde erwirbt Lizenzen für Standardprodukte.
2.12 Support: Durch Lime geleistete Unterstützung des Kunden in Bezug auf administrative Probleme mit Standardprodukten.
2.13 Zusatzservices:Separate Einzelfunktionen oder Funktionspakete (Add-ons), die der Kunde gegen Bezahlung der Abonnementsgebühr oder einer separaten Gebühr je Transaktion nutzen kann.
2.14 Services: Standardprodukte und Anpassungen.
2.15 Anwendungen Dritter: Anwendungen, Software, Websites, Dienstleistungen oder andere Lösungen von anderen Anbietern als Lime oder andere Produkte im Vertrag, die als Anwendungen Dritter definiert sind.
3. Verpflichtungen von Lime
3.1 Lime stellt dem Kunden ab dem Bereitstellungstermin den Zugriff auf die Services bereit. Zusatzservices und Anpassungen können zu separaten Terminen zur Verfügung gestellt werden. Dies berührt den Bereitstellungstermin nicht.
3.2 Lime stellt die Services in Form eines Abonnements bereit. Eine Mindestlaufzeit folgt der Vertragslaufzeit gemäß Klausel 2 und beträgt 12 Monate ab dem Bereitstellungstermin.
3.3 Lime stellt die Services vertragsgemäß bereit. Lime erfüllt alle seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag mit der Kompetenz, der Schnelligkeit und der Kundenbetreuung, die von einem Anbieter ähnlicher Leistungen in dieser Branche erwartet werden können, sowie gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien.
3.4 Lime ist berechtigt, für die Erfüllung seiner vertragsgemäßen Verpflichtungen Subunternehmen zu beauftragen. Lime ist dafür verantwortlich, dass die durch Subunternehmen übernommenen vertraglichen Verpflichtungen so erfüllt werden, als würden sie durch Lime selbst erfüllt.
3.5 Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, ist Lime berechtigt, die Services unter Beachtung der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Parteien aus einem anderen Land bereitzustellen.
3.6 Lime stellt dem Kunden den Zugriff auf die neuesten Versionen der Standardprodukte bereit. Der Kunde ist berechtigt, gegen eine wiederkehrende Beratungsgebühr oder Ähnliches gemäß Vertrag beim Aktualisieren von Software Unterstützung zu erhalten.
3.7 Lime behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Verbesserungen, Zusätze und Änderungen vorzunehmen, Funktionen zu entfernen, vorausgesetzt, der betreffende Service wird verbessert oder stellt dieselben oder ähnliche Funktionen bereit wie zuvor. Wenn durch diese Maßnahmen unerwartet Funktionen entfernt oder erheblich beeinträchtigt werden, die einen wesentlichen Bestandteil der Services darstellen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß Klausel 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die anteilsmäßige Erstattung vorausbezahlter Gebühren für den/die betroffenen Teil(e) der Services.
3.8 Für die bereitgestellten Services sind durch Lime angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen. Um dem Verlust der Kundendaten vorzubeugen, sind durch Lime regelmäßige Backups vorzunehmen. Bei einem gravierenden Benutzerfehler kann der Kunde bei Lime einen Antrag auf Wiederherstellung des neuesten Backups stellen. Bei einer Wiederherstellung werden der wiederkehrenden Beratungsgebühr zusätzliche Kosten aufgeschlagen.
4. Verpflichtungen des Kunden
4.1 Der Kunde nutzt die Services gemäß dem Vertrag, geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und anderen Richtlinien, die Teil des Vertrages sind, und hält sich jederzeit an die Anweisungen von Lime für die Nutzung der Services. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer die Services vertragsgemäß nutzen.
4.2 Sobald der Kunde durch den Vertragsabschluss ein Abonnement für die Services erworben hat, ist der Kunde berechtigt, die Services über die Vertragslaufzeit für die Anzahl der Benutzer, für die der Kunde das Abonnement erworben hat, ab dem Bereitstellungstermin zu nutzen. Der Kunde kann die Anzahl der Benutzer während der Vertragslaufzeit jederzeit erhöhen, indem entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste oder gemäß dem Vertrag zusätzliche Lizenzen hinzugefügt werden und das Recht auf die Nutzung vollständig oder teilweise integrierter Zusatzservices erworben wird. Für neue zusätzliche Benutzer gilt der Eintritt in dieselbe Vertragslaufzeit wie für andere Benutzer nach Klausel 2.
4.3 Nur Benutzer mit bezahlter und gültiger Lizenz sind zur Nutzung der Services berechtigt. Lizenzen werden für einzelne, namentlich genannte Benutzer herausgegeben, und die Services decken die im Vertrag angegebene Anzahl der Lizenzen ab. Benutzerkonten werden durch den Kunden angelegt und verwaltet. Lizenzen dürfen nicht gemeinsam oder durch mehr als einen Benutzer genutzt werden. Der Kunde kann eine Lizenz jedoch von einem Benutzer auf einen anderen übertragen. Lime behält sich das Recht vor, die Anzahl verfügbarer Lizenzen zu kontrollieren.
4.4 Jeder Benutzer haftet für die Geheimhaltung und Korrektheit der Anmeldedaten und anderer Kontendaten. Lime ist durch den Kunden und/oder den Benutzer unverzüglich von einem unbefugten Zugriff auf Anmeldedaten zu unterrichten.
4.5 Der maximale Speicher des Kunden in der Basisversion der Services ist im Vertrag oder in der aktuell geltenden Preisliste aufgeführt. Weitere Speicherkapazitäten sind gegen Zusatzkosten verfügbar.
4.6 Der Kunde erhält Zugriff auf die Software, Geräte und Kommunikationsservices, die für die Nutzung der Services erforderlich sind, wie z. B. Browser, PDF-Reader, Symbolleisten, Antivirensoftware und Firewalls. Dies ist auf der Website von Lime aufgeführt oder wird von Lime auf Anfrage versendet. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation von Programmen Dritter und für die Ermöglichung des Traffics von Internetadressen nach Angabe von Lime verantwortlich. Lime ist nicht für die Leistung von Internetdiensten oder für die Ausführung von Diensten durch Internetanbieter verantwortlich. Die Nutzung des Internets durch den Kunden zur Nutzung der Services wird von Lime weder installiert noch gewartet oder eingerichtet. Lime hat keine Kontrolle über das Internet. Für Unterbrechungen oder Störungen des Betriebs des Internets in beliebiger Form ist Lime nicht verantwortlich. Auch für die Regulierung des Internets ist Lime nicht verantwortlich.
4.7Es ist dem Kunden untersagt, die Services für illegale oder unbefugte Zwecke zu verwenden, wie z. B. das Versenden unerwünschter und nicht angeforderter digitaler Kommunikation durch z. B. Mailings und Betrugsversuche („Spam“) an Unternehmen. Es ist den Benutzern untersagt, Viren, Würmer oder Malware jeglicher Art an die Services oder durch die Nutzung der Services zu versenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seitens der Benutzer bei deren Nutzung der Services kein Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften oder andere Richtlinien, darunter unter anderem gegen das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt, sowie dass die Benutzer keine anstößigen, bedrohenden, beleidigenden, diffamierenden oder andere unangebrachte Daten oder Informationen durch die Services übertragen.
4.7.1 Wenn der Kunde unter Verstoß gegen Klausel 7 die Services für das Versenden von Spam-Material verwendet und dies dazu führt, dass die E-Mail-IP-Adresse von Lime vorübergehend in einer Blacklist geführt wird, z. B. durch Spamcop, ist Lime berechtigt, weitere Mailings seitens des Kunden unverzüglich zu stoppen, bis eine Untersuchung erfolgt ist, um die Ursache des Eintrags in der Blacklist herauszufinden. Führt die unrichtige Nutzung des Kunden unter Klausel 4.7 auch dazu, dass IP-Adressen von E-Mail-Hosts auf einer Blacklist geführt werden, haftet der Kunde für sämtliche hieraus entstehenden Schäden von Lime, einschließlich aller Kosten von Lime im Zusammenhang mit einer Änderung der IP-Adresse.
4.7.2 Führt die unrichtige Nutzung der Services durch den Kunden unter Verstoß gegen Klausel 7 dazu, dass gegen den Kunden ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird oder für die unrichtige Nutzung der Services eine Beschwerde seitens der zuständigen Stelle oder Behörde oder seitens Dritter eingeht, ist Lime berechtigt, den Vertrag gemäß Klausel 15.4 mit sofortiger Wirkung zu beenden.
4.7.3 Lime übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung für die unrichtige Nutzung der Services durch den Kunden unter Verstoß gegen Klausel 7. Der Verstoß des Kunden gegen Klausel 4.7 gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
5. Lizenz
5.1 Gemäß Vertrag erhält der Kunde gegen Bezahlung von Gebühren gemäß Vertrag oder gemäß der aktuell geltenden Preisliste eine begrenzte, stornierbare, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Services für die internen Geschäftsaktivitäten des Kunden. Die Bezahlung von Gebühren gemäß Vertrag und die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gemäß Vertrag sind notwendige Voraussetzungen für das Recht des Kunden auf Nutzung der Services.
5.2 Unter keinen Umständen ist der Kunde berechtigt, eine Lizenz für die Services an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen oder zu vergeben. Kommt es zu einem Zusammenschluss des Kunden mit einem anderen Unternehmen oder übernimmt eine Partei direkt oder indirekt die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte des Kunden (Änderung der Beteiligungsverhältnisse), ist Lime durch den Kunden unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Lime hat dann das Recht, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, es sei denn, Lime hat der Änderung der Beteiligungsverhältnisse vorab schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
5.3 Die Services werden auf „Istzustand-Basis“ bereitgestellt. Das Recht des Kunden auf Nutzung der Services ist nicht bedingt oder abhängig von einer bestimmten Version der Services oder Funktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt, vielmehr werden der Zugriff auf die Services und das Recht auf Nutzung der Services gewährt, wenn die Services zu einem beliebigen Zeitpunkt bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der Services hängt nicht von der Auslieferung künftiger Versionen oder Funktionen und auch nicht von der Dokumentation ab, die von Lime zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.
6. Verfügbarkeit
6.1 Lime sorgt für eine sichere Bereitstellung der Standardprodukte für den Kunden.
6.2 Die Standardprodukte sind in der Regel über das Internet rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche verfügbar. Lime und die Subunternehmen von Lime sind berechtigt, Maßnahmen vorzunehmen, die die oben aufgeführte Verfügbarkeit beeinträchtigen, wenn technische, servicebedingte, operative oder sicherheitsrelevante Gründe vorliegen. Der Kunde wird über eine geplante Ausfallzeit für die Systemwartung vorab informiert. Geplante Ausfallzeiten für operative oder Wartungszwecke sind auf der Website von Lime aufgeführt.
6.3 Es kann auch zu ungeplanten Ausfallzeiten kommen. Soweit Lime für eine solche Ausfallzeit verantwortlich ist und diese beeinflussen kann, sind diese Probleme durch Lime unverzüglich zu beheben.
7. Support
7.1 Im Rahmen des Vertrags hat der Kunde Anspruch auf angemessenen Standardsupport nach Industriestandard. Der Support erfolgt für die durch den Kunden ernannten Lime-Administratoren. Bei Supportanfragen des Kunden, die über einen normalen Support hinausgehen, erfolgt dieser Support durch Lime nur auf Vereinbarung einer zusätzlichen angemessenen Vergütung. Support erfolgt für die zwei neuesten Versionen der Standardprodukte.
7.2 Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, stellt Lime Support über das Internet, per E-Mail und telefonisch (Montag bis Freitag 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage) bereit. Supportanfragen per E-Mail werden in der Regel spätestens am nächsten Arbeitstag beantwortet. Telefonische Supportanfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
7.3 Lime behält sich das Recht vor, den Support am Tag vor einem Feiertag einzustellen. In diesem Fall wird dies auf der Website von Lime veröffentlicht.
7.4 Support für Anpassungen wird in den ersten drei Monaten nach dem Bereitstellungstermin bereitgestellt. Danach werden Anpassungen entsprechend der wiederkehrenden Beratungsgebühr bearbeitet.
7.5 Zum Support gehören nicht: (i) Anleitungen oder Schulungen für Benutzer, die in der Dokumentation verfügbar sind, (ii) Anleitungen oder Schulungen für Benutzer für andere Systeme und Dienste, die für die Funktion der Services erforderlich sein können (d. h. Browser oder PDF-Reader), (iii) kundenspezifische Anpassungen der Services, (iv) Beseitigung von Mängeln, die durch Maßnahmen anderer Parteien als Lime oder ein Subunternehmen von Lime oder durch fahrlässige und/oder falsche Handhabung durch den Kunden entstanden sind, (v) Beseitigung von Mängeln, die durch ein Produkt/einen Dienst Dritter im Zusammenhang mit den Services entstanden sind, (vi) Beseitigung von Mängeln, die durch Probleme der technischen Ausrüstung des Kunden entstanden sind, oder (vii) durch Malware entstandene Mängel. Des Weiteren umfasst der Support von Lime nicht die Beseitigung von Mängeln in Netzwerken, Betriebssystemen oder anderer Software, die durch Dritte bereitgestellt werden. Somit umfasst der Support nicht Windows, Microsoft Office, Drucker, E-Mail-Software usw.
8. Datenverarbeitung und Datenschutz
8.1 Durch die Nutzung der Services durch den Kunden kann es dazu kommen, dass personenbezogene Daten vom Kunden an Lime übertragen werden. In diesen Fällen und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EC (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“) gilt Lime als Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertrags durch Lime für den Kunden verarbeitet werden, und der Kunde als Verantwortlicher. Zwischen Lime und dem Kunden ist gemäß den Bestimmungen der DSGVO eine Vereinbarung über Datenverarbeitung zu schließen, die die vertragsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Lime regelt. Die Vereinbarung über Datenverarbeitung ist Anlage zu diesem Vertrag.
8.2 Im Verhältnis zwischen Lime und dem Kunden hat der Kunde alle Rechte an den Kundendaten. An den Kundendaten oder an Teilen hiervon hat Lime ausschließlich die im Vertrag angegebenen Rechte. Während der Vertragslaufzeit ist Lime berechtigt, die Kundendaten für die Bereitstellung der Services für den Kunden zu verwenden.
8.3 Unter keinen Umständen haftet Lime für den Inhalt oder das Eigentum der Kundendaten. Des Weiteren haftet Lime nicht für Anweisungen für die Verarbeitung oder Maßnahmen in Bezug auf die Kundendaten, die dessen Benutzern oder Lime vom Kunden vorgelegt werden, oder für andere Maßnahmen seitens der Benutzer des Kunden bei der Nutzung der Services.
8.4 Der Schutz der Datenübertragung zwischen dem Kunden und den Services ist durch Lime mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Da das Internet ein offenes System ist, kann und wird Lime nicht garantieren, dass Dritte nicht in den Besitz der Kundendaten gelangen oder die Kundendaten oder die Übertragung ändern können. Lime übernimmt keine Haftung für einen solchen ungewollten Missbrauch, Offenlegung oder Verlust der Kundendaten.
8.5 Lime kann durch automatische Datenerfassung Informationen über die Nutzung der Services einholen. Lime erfasst und nutzt diese Informationen für den Schutz, die Wartung und die Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie für verschiedene Statistik- und Analysezwecke. Personenbezogene Daten, die für die Entwicklung oder Verbesserung der Services erfasst werden, werden vollständig anonymisiert. Lime kann auch den Benutzer mit für die Services relevanten Informationen kontaktieren und über Tools zur automatischen Datenerfassung Informationen zur Nutzung der Services zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit Benutzern mit für die Services relevanten Informationen, darunter gezielte Produktneuigkeiten und Informationen zu relevanten Funktionen der Services, erfassen. Eine derartige Datenverarbeitung und Kommunikation mit Benutzern kann die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Lime der Verantwortliche ist, umfassen. Der Kunde stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lime für Kommunikationszwecke hiermit ausdrücklich zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lime für diese Zwecke ist auf das zur Erfüllung dieser Zwecke erforderliche Maß beschränkt. Lime nimmt während der Datenverarbeitung angemessene Sicherheitsmaßnahmen vor. Lime kann für die Datenverarbeitung einen Datenverarbeiter gemäß der Vereinbarung über die Datenverarbeitung beauftragen. Beauftragt Lime für die Datenverarbeitung einen Datenverarbeiter, schließt Lime mit dem Datenverarbeiter eine Vereinbarung über die Datenverarbeitung ab. Der Kunde verpflichtet sich, die Benutzer über die Datenschutzerklärung von Lime zu informieren, in der die Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben ist (link ).
8.6 Soweit im Vertrag, einschließlich der Vereinbarung über die Datenverarbeitung, nicht anders angegeben, dürfen die Kundendaten durch Lime nicht veräußert, vermietet, verliehen oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden, ausgenommen in den folgenden Fällen: (i) zur Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften, Richtlinien oder behördlicher Beschlüsse, (ii) zur Untersuchung oder Verhinderung von Sicherheitsrisiken oder Betrug, und (iii) wenn dies für die Restrukturierung, Fusion, Veräußerung oder den Erwerb einiger oder aller Teile von Lime erforderlich ist sowie gemäß geltenden gesetzlichen Vorschriften. In den Fällen, in denen Lime die Kundendaten gemäß Klausel 6 weitergibt, ist der Kunde durch Lime über die Weitergabe der Kundendaten zu informieren und es ist, soweit möglich, durch Lime sicherzustellen, dass die Empfängerpartei die vorliegenden AGB einhält, vorausgesetzt, dies entspricht geltenden gesetzlichen Vorschriften.
8.7 Der Kunde kann eine Kopie der Kundendaten anfordern. Eine Anfrage kann während der Vertragslaufzeit jederzeit erfolgen, jedoch spätestens dreißig (30) Tage vor Vertragsende. Das Kopieren der Kundendaten durch Lime ist durch die wiederkehrende Beratungsgebühr nach der aktuellen Preisliste abgedeckt. Bei Beendigung des Vertrages sind die durch die Services gespeicherten Kundendaten zu löschen, und es obliegt dem Kunden, die Daten anderweitig zu speichern.
9. Preis und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Gebühr für die Services ist durch den Kunden wie im Vertrag angegeben zu entrichten. Ist im Vertrag kein fester Betrag angegeben, gelten die Gebühren für die Services entsprechend den durch Lime vorgegebenen aktuellen Preisen.
9.2 Lime entwickelt die Services kontinuierlich weiter, damit dem Kunden mehr Funktionen zur Verfügung stehen. Lime behält sich das Recht vor, die Abonnementsgebühr folgendermaßen anzupassen: Preisanpassungen basieren auf dem deutschen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts („VPI“) gemäß Klausel 2.1 Preisanpassungen gelten ab der nächsten Rechnungsstellung.
9.2.1 Lime ist nach Klausel 2 berechtigt, die Abonnementsgebühr auf Basis des VPI für den Monat Oktober im unten als „n-2“ definierten Jahr anzupassen. Anpassungen basieren auf den prozentualen Änderungen des VPI für den Zeitraum zwischen Oktober n-2 und Oktober n-1. Preisanpassungen auf Basis des VPI werden folgendermaßen berechnet:
(Indexbetrag Oktober n-1/Indexbetrag Oktober n-2) * aktuelle Abonnementsgebühr = neue Abonnementsgebühr
n = das Jahr, in dem die Preisänderung vollsogen wird
n-1 = das Jahr von n
n-2 = das Jahr von n-1
9.3 Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, wird die Abonnementsgebühr drei Monate im Voraus berechnet. Diejenigen Elemente der Services, die, soweit zutreffend, eine Gebühr je Transaktion umfassen, werden im Nachhinein berechnet, soweit im Vertrag nicht anders angegeben.
9.4 Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage. Gebühren, wie z. B. Rechnungsgebühren, werden gemäß den jeweils durch Lime vorgegebenen AGB berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive MwSt.
9.5 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, hat Lime Anspruch auf die Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank.
10. Rechte an geistigem Eigentum
10.1 Lime oder sein Lizenzanbieter ist alleiniger Eigentümer sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum („RGE“) in Bezug auf die Services, einschließlich der Dokumentation, und die darin enthaltene Software. Zu den RGE gehören unter anderem Rechte im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, mit Patenten, Warenzeichen, Firmennamen, Designs und Produktdesigns, Quellcode, Datenbanken, Geschäftspläne und Know-how in allen Situationen, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, sowie unabhängig von allen Anwendungen eines dieser Rechte.
10.2 Alle in den Services aufgeführten oder im Zusammenhang mit den Services stehenden Urheberrechte, Warenzeichen, eingetragenen Warenzeichen, Produktnamen, Firmennamen oder Logos sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Lime ist nicht verantwortlich für Links zu oder für den Inhalt von Websites oder Dokumentation außerhalb des Besitzes oder der Kontrolle von Lime, die in den Services oder auf den zugehörigen Websites oder in der zugehörigen Dokumentation erscheinen.
10.3 Der Kunde erteilt Lime das Recht, seinen Firmennamen und seine Warenzeichen für Marketingzwecke zu verwenden.
10.4 In die Services können wie im Angebot angegeben Anwendungen Dritter integriert sein, um Benutzern Inhalte, Produkte und/oder Dienste zur Verfügung zu stellen. Soweit Anwendungen Dritter in den Services enthalten sind, gelten anstelle des Vertrages die AGB der Anwendungen Dritter für deren Nutzung, Lizenzierung, Haftung, Mängelbeseitigung und RGE. Somit haftet Lime nicht für Schäden, die durch Anwendungen Dritter oder deren Support entstehen, und ist nicht verantwortlich für das Verhalten, die Funktionen oder Inhalte beliebiger Anwendungen Dritter oder für jegliche Transaktionen, die die Benutzer eventuell mit dem Anbieter solcher Anwendungen Dritter abschließen.
10.5 Der Kunde haftet für Schäden, die Lime aufgrund (i) einer Verletzung der RGE von Lime oder von Dritten durch den Kunden oder (ii) der Nutzung der Services durch den Kunden unter Verstoß gegen Klausel 7 entstehen. Die Haftung des Kunden für diese Schäden entspricht dem höchsten Betrag von: (i) einem entsprechenden Betrag in Höhe der Abonnementsgebühr für fünf (5) Jahre für die aktuelle Lizenz oder (ii) dem tatsächlich entstandenen Schaden. Der Kunde erkennt an, dass Lime aufgrund von Verletzungen der RGE von Lime irreparable Schäden entstehen können. Lime oder sein Lizenzanbieter sind berechtigt, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu treffen, um ihre geschäftlichen Interessen und ihr Eigentum zu schützen, einschließlich aller möglicher Maßnahmen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen, darunter auch vorübergehende Maßnahmen.
11. Garantie und Mängelhaftung
11.1 Die Funktionsweise der Standardprodukte erfolgt in erster Linie wie im Vertrag beschrieben. Der Kunde und Lime sind sich darüber im Klaren, dass die Standardprodukte und deren Bereitstellung nicht gänzlich frei von Mängeln sind und dass die Verbesserung der Standardprodukte ein kontinuierlicher Prozess ist. Der Kunde bestätigt, dass die Standardprodukte im Istzustand ausgeliefert werden und auf eigenes Risiko des Kunden genutzt werden.
11.2 Lime garantiert nicht, dass die Standardprodukte (i) die spezifischen Erwartungen des Kunden in Bezug auf z. B. das Design oder die Funktionen über die im Vertrag von Lime abgegebenen Garantien hinaus erfüllen, (ii) zusammen mit den gewählten Geräten, Systemen oder Installationen des Kunden korrekt funktionieren, und (iii) nicht schadhaft werden oder mängelfrei sind.
11.3 Weder Lime noch seine Lizenzanbieter geben weder stillschweigend noch ausdrücklich irgendwelche Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Eignung für bestimmte Zwecke oder die Kapazität für die Systemintegration ab. Lime macht keine Zusicherungen bezüglich der Qualität der Standardprodukte über die spezifischen Angaben im Vertrag hinaus. Der Kunde kann sich nicht auf nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführte Angaben stützen.
11.4 Entspricht die Funktionsweise der Standardprodukte nicht der oben angegebenen beschränkten Garantie, sind alle feststehenden Probleme oder Mängel der Standardprodukte durch Lime auf eigene Kosten zu beheben. Gemeldete Mängel der Standardprodukte, die die Funktionen der Standardprodukte erheblich einschränken, sind durch Lime schnellstmöglich zu beheben. Lime behält sich jedoch das Recht vor, zu entscheiden, wann und wie Mängel behoben werden sollen und wie eine Maßnahme umgesetzt werden soll. Mängel nicht gravierender Art, die die Nutzung der Standardprodukte durch den Kunden und/oder die Funktionen der Standardprodukte betreffen, werden durch Lime frühestens bei Freigabe der nächsten offiziellen Version der Standardprodukte behoben.
11.5 Die Mängelhaftung von Lime unter Klausel 4 gilt unter der Voraussetzung, dass (i) der Kunde nicht später als dreißig (30) Tage nach tatsächlicher oder zu erwartender Entdeckung des Mangels durch den Kunden eine Reklamation des Mangels bei Lime einreicht und (ii) dass der Kunde Lime die Informationen und Daten vorlegt, die Lime benötigt, um den Mangel beheben zu können.
11.6 Limes Anspruch der „100 %-CRM-Erfolgszufriedenheit“: Hat der Kunde das empfohlene Paket von Lime erworben, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in seiner Gesamtheit unabhängig von Gründen innerhalb von drei (3) Monaten nach Bereitstellungsabnahme (wenn der Kunde die Bereitstellung schriftlich bestätigt hat oder mit der Nutzung der Services begonnen hat) mit vollständiger Erstattung aller an Lime gezahlten Gebühren an den Kunden zu kündigen. Die „Zufriedenheit“ unter Klausel 6 bezieht sich auf alle neuen Lime-CRM-Projekte. Im Rahmen dieses Anspruchs hat der Kunde keine weiteren Rechte.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die Haftung von Lime für Schäden oder sonstige Verluste (unabhängig von der Entstehung des Schadens oder Verlustes, einschließlich Schäden oder sonstiger Verluste durch Fahrlässigkeit), die während oder im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag entstehen, ist gemäß den nachfolgenden Ausführungen beschränkt.
12.1.1 Die Haftung von Lime ist auf direkte Schäden beschränkt und umfasst somit unter keinen Umständen Schadenersatz für indirekte Schäden oder Folgeschäden, darunter unter anderem Totalverlust der Kundendaten, Produktionsverluste, Umsatz- oder Gewinnverluste sowie Schadenersatzansprüche Dritter (einschließlich behördlicher Schadenersatzansprüche), selbst wenn der Kunde über das Risiko solcher Schäden informiert wurde.
12.1.2 Die Gesamthaftung von Lime im Rahmen des Vertrags ist in jedem Zeitraum von zwölf (12) Monaten auf einen Betrag in Höhe der Abonnementsgebühren für die Services von zwölf (12) Monaten während des gleichen Zeitraums beschränkt.
12.2 Damit sein Anspruch auf Schadenersatz gemäß vorliegendem Abschnitt 12 nicht erlischt, muss der Kunde seinen Schadenersatz nicht später als drei (3) Monate, nachdem der Kunde die Ursache für den Schadenfall festgestellt hat oder festgestellt haben müsste, und nicht später als sechs (6) Monate nach dem Vorfall bei Lime geltend machen.
12.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Abschnitt 6 gilt nicht in Fällen von (i) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, (ii) Haftung, die gemäß anwendbaren Rechten nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, und (iii) Entschädigung gemäß Abschnitt 13 Entschädigung.
13. Entschädigung
13.1 Bei Ansprüchen Dritter aus einer Klage in Bezug auf die Verletzung von oder den Verstoß gegen die RGE eines Dritten durch die Nutzung der Services durch den Kunden ist der Kunde durch Lime zu verteidigen und zu entschädigen.
13.1.1 Die Haftung von Lime unter dieser Klausel 1 umfasst alle Kosten, Gebühren, Ausgaben, Verluste oder Schäden, die den Kunden gemäß einem Gerichtsurteil oder gemäß einem im Schlichtungsverfahren ratifizierten/beschlossenen Vergleich oder gemäß einem Urteil/Schiedsspruch, einschließlich angemessener Anwaltskosten, betreffen.
13.1.2 Die Verpflichtung von Lime zur Entschädigung des Kunden unter vorliegender Klausel 1 gilt nur, wenn: (i) der Kunde die Services gemäß sämtlichen Bestimmungen des Vertrags genutzt hat, (ii) der Kunde Lime über die gegen den Kunden erhobenen Ansprüche unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt, (iii) Lime die vollständige Kontrolle über den Rechtsprozess erhält und das alleinige Recht hat, in Vergleichsverhandlungen Entscheidungen zu treffen, und dass der Vergleich den Kunden von jeglicher Haftung entbindet, und (iv) der Kunde auf Kosten von Lime mit Lime zusammenarbeitet und beispielsweise den Anweisungen von Lime folgt und im Hinblick auf den Rechtsprozess für Lime angemessene Unterstützung leistet.
13.1.3 Die Haftung von Lime unter vorliegender Klausel 1 ist ausgeschlossen, wenn der Anspruch seitens des Dritten aufgrund von Änderungen, Integrationen oder Anpassungen der Services, die nicht von Lime oder einem Subunternehmen von Lime vorgenommen wurden, erhoben wird.
13.2 In Fällen einer feststehenden Verletzung der RGE eines Dritten wird Lime nach eigenem Ermessen (i) die Services so ändern, dass der Konflikt nicht mehr besteht, (ii) die Services durch Funktionen ersetzen, die den Services entsprechen, (iii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung der Services durch den Kunden einholen oder (iv) den Vertrag mit einer Erstattung aller im Voraus gezahlter Gebühren beenden.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Lime anderweitige Ansprüche aus einer Verletzung der RGE eines Dritten geltend zu machen. Somit begründet Abschnitt 13 die einzige Haftung gegenüber dem Kunden für Verletzungen der RGE Dritter.
13.4 Bei Ansprüchen Dritter aus einer Klage in Bezug auf eine Vertragsverletzung oder die Verletzung von oder den Verstoß gegen die RGE eines Dritten oder geltende gesetzliche Bestimmungen durch die Kundendaten oder durch die Nutzung der Services durch den Kunden ist Lime durch den Kunden zu verteidigen und zu entschädigen.
13.4.1 Die Haftung des Kunden unter Klausel 4 umfasst alle Kosten, Gebühren, Ausgaben, Verluste oder Schäden, die Lime gemäß einem Gerichtsurteil oder gemäß einem im Schlichtungsverfahren ratifizierten/beschlossenen Vergleich oder gemäß einem Urteil/Schiedsspruch, einschließlich angemessener Anwaltskosten, betreffen.
13.4.2 Die Verpflichtung des Kunden zur Entschädigung von Lime unter Abschnitt 13 gilt nur, wenn: (i) Lime den Kunden über die gegen Lime erhobenen Ansprüche unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt, (ii) der Kunde die vollständige Kontrolle über den Rechtsprozess erhält und das alleinige Recht hat, in Vergleichsverhandlungen Entscheidungen zu treffen, und dass der Vergleich Lime von jeglicher Haftung entbindet, und (iii) Lime auf Kosten des Kunden mit dem Kunden zusammenarbeitet und beispielsweise den Anweisungen des Kunden folgt und im Hinblick auf den Rechtsprozess für den Kunden angemessene Unterstützung leistet.
14. Geheimhaltung
14.1 Lime und der Kunde verpflichten sich, ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei keine Informationen über das Unternehmen der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gelten können, bzw. keine Informationen an Dritte weiterzugeben, die gesetzlich unter eine Schweigepflicht fallen, unabhängig davon, ob dies mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig erfolgt („Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen beziehen sich nicht auf Informationen, in deren Kenntnis eine Partei nachweislich auf einem anderen Weg als über den Vertrag gelangt ist oder die öffentlich zugänglich sind.
14.2 Die Geheimhaltungspflicht unter Abschnitt 14 gilt nicht, wenn eine Partei gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Richtlinien oder behördlichen Beschlüssen zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist.
14.3 Die einzelnen Parteien sind dafür verantwortlich, dass Abschnitt 14 von ihren jeweiligen Beschäftigten und beratenden Personen eingehalten wird, und sorgen durch Geheimhaltungsvereinbarungen mit diesen oder durch andere geeignete Maßnahmen dafür, dass Klausel 3 eingehalten wird.
14.4 Die Geheimhaltungspflicht der Parteien laut Vertrag gilt während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsende.
15. Vertragslaufzeit und Beendigung
15.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
15.2 Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate ab dem Bereitstellungstermin. Wird die Vereinbarung nicht spätestens sechzig (60) Tage vor Ablauf dieses ursprünglich vereinbarten Zeitraums oder eines anschließenden Vertragsverlängerungszeitraums, wenn die Vereinbarung gemäß Klausel 15.2 verlängert wurde, von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten.
15.3 Eine Kündigung eines oder mehrerer Benutzer durch den Kunden gilt als teilweise Kündigung des Vertrags und erfolgt somit gemäß Klausel 2 oben.
15.4 Neben den Bedingungen, die sich im Allgemeinen aus dem Vertrag ergeben, sind der Kunde und Lime berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn: (i) die jeweils andere Partei eine gravierende Vertragsverletzung begangen hat und eine solche Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung einer Verletzung behebt oder (ii) die jeweils andere Partei Insolvenz anmeldet, liquidiert wird, Gegenstand einer betriebswirtschaftlichen Umstrukturierung wird, Zahlungen einstellt oder in Bezug auf die Partei nach billigem Ermessen anderweitige Gründe für eine vermutete Zahlungsunfähigkeit vorliegen können.
15.5 Ein wiederholter Zahlungsverzug der Gebühren durch den Kunden im Rahmen des Vertrages gilt als erhebliche Vertragsverletzung.
15.6 Bei Kündigung des Vertrages gemäß Klausel 2 sowie bei Beendigung seitens Lime gemäß Klausel 15.4 hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung jeglicher im Voraus bezahlter Gebühren.
15.7 Eine Kündigung des vorliegenden Vertrages in seiner Gesamtheit oder in bestimmten Teilen oder für eine bestimmte Anzahl von Benutzern gilt ab dem Tag, an dem die jeweils andere Partei die Kündigungsnachricht erhält.
15.8 Bei Vertragskündigung wird der Zugriff des Kunden auf die Services nach Vertragsende eingestellt. Bei Beendigung seitens Lime gemäß Klausel 4 ist Lime jedoch berechtigt, die Services mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen.
15.9 Storniert der Kunde einen Auftrag nach Vertragsabschluss, behält sich Lime das Recht vor, die tatsächlichen Kosten zuzüglich 25 % der Abonnementsgebühr für die Services für die ersten zwölf (12) Monate zu berechnen.
15.10 Ein gekündigter Vertrag kann erneut abgeschlossen werden. Ein erneut abgeschlossener Vertrag umfasst einen neuen bindenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten gemäß Klausel 2. Bei erneutem Abschluss eines Vertrages billigt der Kunde, dass bereits eine Löschung der Kundendaten aus den Services erfolgt ist.
16. Mitteilungen
16. 1 Mitteilungen erfolgen über die Services, über die Schnittstelle der Services oder auf der Website von Lime. Lime kann auch nach eigenem Ermessen Mitteilungen per E-Mail oder per Post versenden.
16.2 Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie veröffentlicht wurden. Versendet Lime Mitteilungen per E-Mail oder per Post, gelten die Mitteilungen als zugestellt, sobald sie von Lime versendet wurden.
16.3 Mitteilungen gelten mit sofortiger Wirkung, soweit in der Mitteilung nicht ausdrücklich anders angegeben.
16.4 Mitteilungen des Kunden an Lime bezüglich des Vertrages sind in erster Instanz per E-Mail an die auf der Website von Lime angegebene Adresse zu senden.
17. Verschiedenes
17.1 Widersprüchliche Vertragsbedingungen. Der Vertrag und dessen Anhänge ergänzen einander. Sollten die Bedingungen der Hauptfassung des Vertrags und dessen allgemeine Geschäftsbedingungen zueinander im Widerspruch stehen, so hat die Hauptfassung des Vertrags Vorrang.
17.2 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lime behält sich das Recht vor, die AGB und andere Bedingungen (ausgenommen die durch Klausel 9 geregelten Gebühren) für die Bereitstellung der Services mit einer vorherigen Mitteilungsfrist von sechzig (60) Tagen aus folgenden Gründen zu ändern: (i) die Änderung ist gesetzlich, durch ein endgültiges Gerichtsurteil oder eine bindende Anweisung durch eine Regulierungsstelle oder eine Behörde erforderlich, (ii) die Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Kunden, (iii) die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden angemessen und verändert den Charakter des Produkts oder der Lizenz nicht wesentlich. Billigt der Kunde Änderungen unter (i) oder (iii) nicht, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen und hat Anspruch auf die anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten Gebühren.
17.3 Höhere Gewalt. Weder Lime noch der Kunde sind für Verzögerungen oder Unterbrechungen ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden oder sich daraus ergeben, wie z. B. Erdbeben, Unruhen, Streiks und andere Ereignisse, auf die Lime oder der Kunde in ähnlicher Weise keinen Einfluss haben.
17.3.1 Werden gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften oder Richtlinien in Bezug auf die Services oder deren Bereitstellung geändert oder treten nach der Markteinführung der Services neue gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften oder Richtlinien in Kraft, durch die Lime Anweisungen des Kunden oder die vertraglichen Verpflichtungen von Lime nicht erfüllen kann und/oder die für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum eine vollständige oder teilweise Einstellung der Services erfordern, so gelten diese als Ereignisse höherer Gewalt. Lime haftet unter keinen Umständen für solche Ereignisse höherer Gewalt. In diesen Fällen erhält der Kunde eine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Abonnementsgebühren für die betroffenen Services ab dem Monat, der auf die Einstellung der Services aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt folgt. Darüber hinaus kann der Kunde gegenüber Lime keine weiteren Ansprüche aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt geltend machen.
17.4 Fortbestand. Vertragsbestimmungen, die ihre Gültigkeit ihrem Charakter zufolge nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behalten, bleiben für die Parteien auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbeschadet der Gründe bindend.
17.5 Aufhebung. Befindet ein zuständiges Gericht, eine Behörde oder eine Schlichtungsstelle eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise für ungültig oder für nicht durchsetzbar, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, die nach dem unter geltendem Recht zulässigen Ausmaß anwendbar und durchsetzbar sind, hiervon unberührt. In diesen Fällen sind die aktuellen Bestimmungen durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit als möglich erfüllt.
17.6 Gesamtheit des Vertrages. Der Vertrag begründet die vollständige Regelung des Vertragsgegenstandes durch die Parteien. Jegliche schriftlichen oder mündlichen Zusagen und Verpflichtungen, die vor dem Vertrag getroffen wurden, werden durch den Inhalt des vorliegenden Vertrages ersetzt.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
18.1 Der vorliegende Vertrag ist nach deutschem Recht auszulegen.
18.2 Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, einschließlich aller Ansprüche aus Schadenersatzrecht, sind durch die Parteien durch gütliche Einigung beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht durch eine gütliche Einigung beigelegt werden, sind Streitigkeiten endgültig durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ohne Beteiligung der ordentlichen Gerichtsbarkeit beizulegen.
18.3 Das beschleunigte Verfahren laut Anlage 4 der DIS-Schiedsgerichtsordnung ist anzuwenden, wenn der Streitwert nicht über zehntausend (10.000) Euro liegt. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Liegt der Streitwert über zehntausend (10.000) Euro, gilt die allgemeine Schiedsgerichtsordnung. Liegt der Streitwert über zehntausend (10.000) Euro, besteht das Schiedsgericht aus einem Einzelschiedsrichter. Dies gilt jedoch nicht bei einem Streitwert von über hunderttausend (100.000) Euro. Liegt der Streitwert über hunderttausend (100.000) Euro, besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern. Der Streitwert umfasst die in der Schiedsklage geltend gemachten Ansprüche und jegliche Widerklage im Rahmen der Klageerwiderung auf die Schiedsklage. Schiedsort ist Köln, Deutschland. Das Schiedsverfahren ist in englischer Sprache zu führen.
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